Steuerstrafrecht – Wir stehen Ihnen zur Seite
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Der Bereich des Steuerstrafrechtes umfasst sämtliche Verstöße gegen deutsche Steuergesetze und die damit einhergehenden Sanktionen. Die einfache Steuerhinterziehung ergibt sich aus § 370 Abs. 1 Abgabenordnung (AO). Danach kann eine Steuerhinterziehung bereits dann vorliegen, wenn Steuern aufgrund falscher oder unvollständiger Angaben nicht, nicht in voller Höhe oder nicht rechtzeitig bezahlt wurden und der Steuerpflichtige dies wußte und wollte. Dabei kann die Tat sowohl durch aktives Tun, als auch durch Unterlassen begangen werden. Die Voraussetzungen für das Vorliegen einer Steuerstraftat sind demnach recht schnell erfüllt.
Die Verjährung im Steuerstrafrecht
Ein Problem im Bereich des Steuerstrafrechts liegt im Bereich der Verjährung. Bei einfachen Steuerdelikten liegt sie bei fünf Jahren, wohingegen in schweren Fällen die Verjährung erst nach zehn Jahren eintritt. Auch hier ist bei der Berechnung des unverjährten Zeitraums unbedingt ein erfahrener Berater einzuschalten.
Schärfere Verurteilung
Es ist in der Praxis des Weiteren festzustellen, dass es in der Rechtsprechung eine massive Verschärfung bei der Verurteilung von Steuerstraftaten gegeben hat. Begonnen hat diese gerichtliche Praxis durch das Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs (Link zum BGH) vom 2.12.2008 (Az. 1 StR 416/08) .
Unsere Leistungen im Steuerstrafrecht:
- Schnelle Hilfe bei Hausdurchsuchungen
- Beratung bei der Erstellung einer Selbstanzeige
- Strafrechtliche Präventivberatung
- Steuerstrafverteidigung hinsichlich sämtlicher Steuerarten
- Unterstützung bei der Nacherklärung nichtversteuerter Einnahmen
- Prüfung von Rechtsmitteln gegen Hausdurchsuchungen, Beschlagnahmen, Arrest und Verfall von Vermögenswerten
- Beratung hinsichtlich einer Tatsächlichen Verständigung mit dem Finanzamt zur Vermeidung einer langjährigen Auseinandersetzung
- Bei Auslandskonten helfen wir bei der Kommunikation mit den ausländischen Banken
Aufgrund der komplizierten und sehr umfangreichen Steuergesetze in Deutschland ist es daher von besonderer Bedeutung, einen im Steuerstrafrecht versierten Berater einzusetzen, sofern man in eine Konfliktsituation beispielsweise mit der Steuerfahndung kommt. Wir stehen Ihnen insoweit mit einem kompetenten und erfahrenen Teram aus Rechtsanwälten und Steuerberatern zur Verteidigung in Steuerstrafsachen zur Seite.
Präventive Beratung im Steuerrecht
Wir beraten Sie zur Vermeidung einer strafrechtlichen Auseinandersetzung natürlich auch präventiv und stehen Ihnen bereits bei der Steuerveranlagung und der Steuergestaltung gemeinsam mit unseren Steuerberatern der Beratungsgruppe zur Seite. Kompetente Beratung im Steuerstrafrecht und Unterstützung bei Steuerstrafverfahren bieten wir insbesondere auch bei Bilanzdelikten.